Alle Hersteller schmieden kurzfristig noch Pläne für eigene Förderprämien für ihre Elektroautos. Die Konkurrenz der asiatischen Hersteller und die Streichung aller Prämien durch die Ampelregierung lässt die europäischen Hersteller aktiv werden. Wir geben einige Tipps für Neuwagenkäufer in den nächsten Tagen. Die Liste wird laufend ergänzt .
Stellantis gewährt für Übergangszeit den Umweltbonus
Stellantis hat zügig reagiert und verspricht für Neuzulassungen bis zum 31.12. die Prämien für Kunden zu gewährleisten. Hierzu gibt Stellantis bekannt:
„Stellantis Germany garantiert dennoch bis einschließlich 31.12.2023 für Elektrofahrzeuge, die nach den bisherigen Bafa-Richtlinien bonusberechtigt sind, den vollen Umweltbonus. Das gilt für Privatkunden, die ihr bereits bestelltes vollelektrisches Fahrzeug der Marken Abarth, Citroën, DS Automobiles, FIAT, Jeep, Opel und Peugeot bis zum 31.12.2023 zulassen.“ ( Pressemeldung Stellantis 18.12.2024)
Interessant für Kunden ist die Entscheidung für Zulassungen, für die die Prämie bislang noch nicht beantragt wurde und die vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) nicht mehr berücksichtigt werden können .Darüber hinausgilt bereits bestehende Bestellungen, deren Zulassungen durch den Privatkunden noch bis zum 29. Februar 2024 erfolgt, garantiert Stellantis für berechtigte Fahrzeuge den ursprünglich ab 1. Januar 2024 geltenden reduzierten Umweltbonus. Dieser Umweltbonus wird in der jeweiligen Höhe als zusätzlicher Nachlass gewährt.
Mercedes-Benz / Smart gewährt Prämien bis zum Jahresende
Mercedes bietet für alle Aufträge für die Marken Mercedes-Benz und Smart, die bis zum 31.12.2023 getätigt werden, die Prämien inklusive staatlichem Anteil im vollen Umfang an. Auch für Aufträge, die erst im Jahr 2024 ausgeliefert werden können, gibt es die reduzierte Förderung von Herstellerseite.
„Mercedes-Benz bietet den bisher an die staatliche Unterstützung gekoppelten Herstelleranteil somit unabhängig von der weggefallenen Förderung des Staates für vollelektrische Pkw der Marken Mercedes-Benz und smart (Baureihe 453) an. Für alle Aufträge, die bis zum 31.12.2023 bestellt werden und in diesem Jahr geliefert und zugelassen werden, zahlt Mercedes-Benz weiterhin den bisherigen Herstelleranteil. Darüber hinaus übernimmt Mercedes-Benz auch den bisherigen staatlichen Anteil des Umweltbonus, wenn die Lieferung und Zulassung des Fahrzeugs noch in diesem Jahr erfolgt (zwischen 18.12. und 31.12.2023), aber vom Staat nicht wie ursprünglich geplant unterstützt wird. Für Aufträge, die in 2024 zur Auslieferung kommen, sowie Neuaufträge ab dem 01.01.2024 sichert Mercedes-Benz bis auf Weiteres den Herstelleranteil auf Basis der reduzierten Förderhöhe 2024 zu. Ob weitere Maßnahmen seitens Mercedes-Benz ins Leben gerufen werden, wird derzeit geprüft.“ ( Mercedes-Benz Pressemeldung 18.12.2023)
Auch hier setzt Mercedes auf eine starke Nachfrage bis zum Jahresende 2023.
Subaru Solterra wird weiterhin durch Hersteller gefördert
Subaru bietet in Kooperation mit Toyota aktuell ein einziges Elektroauto für den Outdoor-Sektor an. Dieses Modell wird durch den Hersteller weiter gefördert für alle Kaufverträge, die bis zum 31. Januar 2024 abgeschlossen und bis Ende Februar zugelassen werden.
„Das Bundeswirtschaftsministerium hatte am Wochenende überraschend mitgeteilt, dass die Förderung von Elektrofahrzeugen mit sofortiger Wirkung endet und dass ab dem 18. Dezember 2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) keine Anträge mehr gestellt werden können. Daher springt Subaru ein und verlängert den Umweltbonus für Privatkunden. Voraussetzung ist, dass der Kaufvertrag bis zum 31. Januar 2024 abgeschlossen und das Fahrzeug bis zum 29. Februar 2024 zugelassen wird.“ ( Subaru Pressemeldung 19.12.2023)
Volkswagen verspricht Kulanzregelung für bisher bestellte E-Autos
Volkswagen hält sich noch bedeckt für Neubestellungen nach dem 18.12.2023. Für Kunden, die bereits in der Vorwoche bis zum 15.12. bestellt haben greift bei Zulassungen bis Ende März die Sonderregelung. Damit werden die versprochenen Förderungen bis zu 4.500 Euro übernommen aus Kulanzgründen.
„Für alle förderfähigen Volkswagen ID. Modelle, die Privatkunden bis zum 15. Dezember 2023 bestellt, aber noch nicht übernommen und zugelassen haben, kompensiert Volkswagen – zusätzlich zum Herstelleranteil – auch den Bundesanteil. Werden diese Fahrzeuge noch in diesem Jahr ausgeliefert und zugelassen, erhalten die Kunden eine Förderung von bis zu 6.750 Euro. Erfolgen Auslieferung und Zulassung hingegen erst im neuen Jahr, und zwar bis zum 31. März 2024, zahlt Volkswagen eine Prämie von bis zu 4.500 Euro, wie sie ursprünglich von der Bundesregierung in Aussicht gestellt worden war.“ ( Volkswagen Pressemeldung 19.12.2024)
Hyundai schafft Übergangsregelung für bereits gekaufte E-Autos
Für Hyundai-Kunden, die bereits bis zum 16.12.2023 den Kaufvertrag für ein E-Auto gezeichnet haben gibt es eine Übergangsregelung. Fahrzeuge mit Zulassung bis zum Jahresende gibt es von Hyundai die volle Prämie in Höhe von 4.500 Euro. Für die Zulassungen im ersten Quartal 2024 übernimmt Hyundai die reduzierte staatliche Förderung in Höhe von 3.000 Euro.
„Die Hyundai Motor Deutschland GmbH kündigt an, den gestrichenen staatlichen Anteil von bis zu 4.500 Euro am Umweltbonus für Privatkunden zu übernehmen, die ihr Fahrzeug bis zum 16.12.2023 bestellt hatten. Die Zusicherung gilt für bereits abgeschlossene Kaufverträge eines KONA Elektro (neues und altes Modell) sowie der mehrfach ausgezeichneten Modelle IONIQ 5 und IONIQ 6, für die kein Antrag mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden kann. Bei Kauf eines batterieelektrischen Modells bis 16. Dezember und Zulassung bis 31. Dezember 2023 übernimmt Hyundai gemeinsam mit teilnehmenden Vertragspartnern den staatlichen Anteil am Umweltbonus von 4.500 Euro, bei Zulassung im ersten Quartal 2024 übernimmt Hyundai die angekündigte, reduzierte staatliche Förderung von 3.000 Euro. Damit reagiert die koreanische Importmarke auf die Entscheidung der Bundesregierung, die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge zu streichen.“ ( Hyundai Pressemeldung 19.12.2023)
Kia schafft Kulanzregelung für bestehende Kaufverträge
Auch Kia gewährt für bestehende Kaufverträge eine Kulanzregelung. Auch hier werden alle Zulassungen aus dem Fahrzeugbestand bis Ende März 2024 auf Kulanzbasis bezuschusst.
„Nachdem die Regierung kurzfristig das Aus der Förderprämie für Elektroautos beschlossen hat, springt Kia für den Staat ein und gibt seinen Kunden damit Sicherheit. Bereits Ende November hatte Kia den Umweltbonus für alle privaten Bestellungen, die bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen, garantiert. Nach der unerwarteten Entscheidung aus Berlin hat das Unternehmen diese Garantie nun bis zum 31. März 2024 verlängert. Privatkunden, die bis zu diesem Termin verbindlich einen Niro EV, EV6, EV6 GT oder ab 1. Januar 2024 einen e-Soul aus dem verfügbaren Fahrzeugbestand kaufen**, erhalten eine Förderung in voller Höhe der bisher geltenden Konditionen.“ (Kia Pressemeldung vom 19.12.2023)
Mazda schafft Kulanzregelung
Auch Mazda reagiert auf die Streichung des Umweltbonus für bestehende Kaufverträge bis zum 17.12.2023. Hierbei sind folgende Regelungen vorgesehen:
„Bei Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2023 übernimmt Mazda in Form einer Kulanzregelung den bisherigen staatlichen Anteil am Umweltbonus in voller Höhe von 4.500 Euro und wie bisher gemeinsam mit den Mazda Händlern den Herstelleranteil am Umweltbonus in Höhe von 2.677,50 Euro brutto, in Summe also 7.177,50 Euro.
Für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. März 2024 gewährt die Kulanzregelung von Mazda den ursprünglich geplanten und jetzt wegfallenden staatlichen Umweltbonus von 3.000 Euro sowie gemeinsam mit den Mazda Händlern den Herstelleranteil von 1.785 Euro brutto, was sich für die Kunden auf 4.785 Euro addiert.“ ( Mazda Pressemeldung 20.12.2023 )
Addendum
Die Liste wird fortlaufend ergänzt.
Kurzfristige Änderungen aufgrund aktuelle Entwicklungen sind jederzeit möglich.
Tipps könnt Ihr gerne in den Kommentaren ergänzen.
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