Die Akteure der E-Tretroller haben einen jahrelangen Kampf um die Zulassung im Straßenverkehr ausgefochten für eine Zulassungsrichtlinie innerhalb der EU. Am Das Ziel war die faltbaren Tretroller im Straßenverkehr zu etablieren, sei es für den direkten Weg zum Arbeitsplatz in der City oder die letzte Meile zum Beispiel vom Bahnhof bis nach Hause. Die Zulassungsverordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (PLEV) wie zum Beispiel EScooter wurde laut Pressemeldung von der Walberg Urban Electrics GmbH vom Bundesverkehrsministerium veröffentlicht. Die Anbieter für die innovativen Gefährte stehen schon seit Jahren in den Startlöchern für die flächendeckende Markteinführung. Die Legalisierung im Straßenverkehr wird weitreichende Folgen haben für den urbanen Straßenverkehr haben.
Der Kampf um die elektrische Bewältigung der letzten Meile zum Arbeitsplatz oder zur Wohnung hat begonnen. Diese Strecken, die bisher einfach per Pedes oder konventionell mit dem Fahrrad bewältigt wurden, werden zukünftig um die neuen Akteure im Straßenbild erweitert. Im März 2019 kann der Startschuss zur Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr erfolgen. Die Bundesregierung plant die Zulassung in der Gruppe der „elektrischen Kleinstfahrzeuge“, die dann auf Fahrradwegen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h unterwegs sein dürfen. Für den Betrieb ist der Mofa-Führerschein erforderlich.
Diese neue Fortbewegungsmitteln sollen die Lücke zwischen Laufen und Radeln schließen. Für die Branche ist die offizielle Betriebserlaubnis der legale Weg in den Massenmarkt. Mit der Zulassung wird der bisher nicht definierte graue Bereich verlassen und eine sehr viel größere Zielgruppe angesprochen. Längst haben sich schon verschiedene Start-Up-Unternehmen für die Hard- und Softwareentwicklung aufgestellt und einige Sharing-Dienste wittern auch schon einen neuen Markt.
Chancen und Risiken für eScooter
Floria Walberg, Gründer von Urban Electrics ist ein etablierter Player in der Branche. Das ehemalige Mitglied der 90er-Jahre-Boyband „Bed&Breakfast“ hat sich in einer EU-Arbeitsgruppe engagiert, das die technischen Voraussetzungen und Standards für die Zulassung über Jahre definiert hat. Schon in den letzten Jahren hat Urban Electrics die Roller in europäische Länder mit erlaubter Zulassung verkauft. Laut eigenen Angaben sollen bereits gut 50.000 der Marke am Markt sein. Doch schon jetzt ist die Anfrage nach Elektrorollern bei den Herstellern angezogen, die Nachfrage nach den kompakten und klappbaren Fortbewegungsmitteln wird sprunghaft ansteigen. Dazu gehören neben den bekannten eTretrollern, Hoverboards und Solowheels unter anderem eLongboards.

Der Run auf die PLEV-Fahrzeuge wird eine neue Dichte an Fahrzeugen auf den ausgewiesenen Radfahrwegen erzeugen. In den USA sind die Fahrzeuge schon ein Hype und in den sozialen Medien werden die Folgen schon heftig diskutiert. Unter dem Hashtag #ScootersBehavingBadly teilen zum Beispiel Bewohner von Großstädten wie San Francisco und Los Angeles ihren Unmut über rücksichtslose Fahrweisen oder im Weg stehende Roller mit. Diese Effekte können auch für Deutschland nicht ausgeschlossen werden.
https://twitter.com/hashtag/ScootersBehavingBadly?src=hash
Ein weiterer Kritikpunkt ist, das diese Fahrzeuge wohl auch auf Fußwegen eingesetzt werden, zumindest dort wo es keine separaten Fahrradwege gibt. Die Kapazitäten auf den Radwegen sind ausreichend für den normalen Fahrradverkehr, mit dem Einsatz von E-Kickrollern erhöht sich dann noch einmal das Unfallrisiko. Auf der anderen Seite könnten in der City mit den flexiblen E-Fahrzeugen eine Entlastung des PKW-Verkehrs im Kurzstreckenbereich erfolgen. In Zukunft werden die Städte wohl stärker in die Pflicht genommen, sinnvolle Normen für den Einsatz E-Roller zu definieren. Die Chancen für eine positive Entwicklung entstehen durch eine entsprechende Infrastruktur.
Die Fahrzeugklassen für eScooter
Welche Regularien haben sich durchgesetzt? Es wird in 2 Klassen unterschieden, Fahrzeuge bis 12 km/h, bzw. 20 km/h Höchstgeschwindigkeit. Die Fahrradwegnutzung ist vorgeschrieben (Ausnahmen sind Fahrzeuge mit 12km/h Höchstgeschwindigkeit ). Das Mindestalter beträgt 12 Jahre (max.12 km/h), bzw. 15 Jahre. Auf eine Helmpflicht wird verzichtet, ebenso auf den Mofa-Führerschein. Hier wurde auf die Kritik reagiert, die Nutzung durch Jugendliche würde so massiv erschwert. Eine Versicherung (Klebeplakette) für die Fahrzeuge ist bindend.
Addendum
Quellen: green car magazine / Walberg Urban Electrics GmbH
Escooter – Copyright Fxquadro @ Adobe stock com
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Kann man die E-Scooter dann trotz Plakette noch im Zug mitnehmen?
Wenn nicht, dass ist der ganz schön Sinnbefreit
Die Versicherung mit Plakette wird nicht Monatlich sonder Jährlich kosten.. zwischen 49 EUR bis 100 EUR Pro Jahr! Kommt auch drauf an wo man seine Versicherung abschließen tut..
Versicherung für escooter Herr lass hirn regnen. unterschied fahrrad escooter? das fahrad ist schwerer zu bremsen und damit für andere gefährlicher. man sitz höher und kann sich im gegensatz zum Scooter selten auf den beinen fangen wenn man fällt. Da haben sich unsere regulettis aber mal wieder richtig geil fühlen können, einen haufen vorschriften und regeln ohne sinn und verstand rauszuhauen. Und naja die versicherungspflicht führt dazu dass niemand sich son ding kauft. Wenn ich was versichern lasse dann ein auto damit komm ich wenigstens auch mal weiter. so ein scooter wäre cool aber nicht wenn damit monatliche fixkosten verbunden sind
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