Vorschriften für Winterreifen
Nun gelten seit dem 1. Juni 2017 mit der 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften für Winterreifen aber neue Vorschriften bzw. technische Anforderungen. Bislang galt es als ausreichend, dass Winterreifen mit „M+S“ gekennzeichnet waren. Diese Reifen waren durch tiefere Profilrillen und größere Stollen als Normalreifen gekennzeichnet.