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Blick auf den Akku der Karosserie eines Elektroautos. Copyright Patrick P. Palej @ fotolia.com

E-Mobilität – Fördergelder für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Das Wirtschaftsministerium in Nordrhein-Westfalen hat ein neues Förderangebot für Unternehmen ins Leben gerufen. Danach können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Programms „Emissionsarme Mobilität“ ab 4. Februar 2019 vom Land einen Zuschuss von 4.000 Euro beim Kauf eines Elektro-Pkw erhalten – zusätzlich zur Umweltprämie des Bundes (ebenfalls 4.000 Euro). Beim Kauf von E-Nutzfahrzeugen von 2,3 bis 7,5 Tonnen wird ein Zuschuss von 8.000 Euro gewährt. Wer einen E-Transporter bis 4,25 Tonnen erwirbt, kann zusammen mit dem Umweltbonus des Bundes sogar Fördergelder in Höhe von 12.000 Euro beantragen.
 
Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Neben der Energiewirtschaft muss auch der Sektor Mobilität einen Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten, wenn wir die Klimaziele erreichen wollen. Deshalb wollen wir Gewerbetreibende für einen Umstieg auf elektrische Antriebe gewinnen. Ganz gleich ob kleiner Handwerksbetrieb, Liefer- oder Pflegedienst oder großer Flottenbetreiber: Alle können das neue Angebot nutzen und unser Land zum Vorreiter einer emissionsarmen und innovativen Mobilität machen. Mit diesen Förderungen bieten wir in Nordrhein-Westfalen ein umfassendes Gesamtpaket zum Einstieg in die Elektromobilität, das von der Beratung über die Anschaffung und Finanzierung von Fahrzeugen bis hin zum Aufbau der Ladeinfrastruktur reicht. Dafür haben wir das Fördervolumen auf 40 Millionen Euro im Jahr 2019 verdoppelt.“
 
Prof. Dr. Hans-Jörg Hennecke, Hauptgeschäftsführer Handwerk.NRW: „Für alle Handwerker und Gewerbetreibenden, die sich jetzt schon für E-Mobilität interessieren, ist das Förderangebot des Landes ein starkes Signal. Es kann für viele Betriebe den Anstoß geben, sich für alternative Antriebe und Ladeinfrastruktur zu interessieren. Die Betriebe brauchen verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionsentscheidungen. Deshalb ist auch wichtig, dass der Umwelt-Bonus des Bundes über den 30.6.2019 hinaus fortgeführt wird. Vor allem kommt es nun darauf an, dass die Hersteller das Angebot an Nutzfahrzeugmodellen mit E-Antrieb rasch und deutlich ausweiten.“
 
Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer IHK.NRW: „Vor dem Hintergrund der drohenden Dieselfahrverbote und der Klimaschutzziele denken viele Unternehmen vor allem im innerstädtischen Bereich über die Nutzung der E-Mobilität nach. Noch fehlt es aber in den Unternehmen häufig am Know-how zu der neuen Technologie. Die Unternehmen müssen erst noch Erfahrungen sammeln, um ihre Mobilitätsanforderungen mit den Möglichkeiten der neuen Fahrzeuge etwa hinsichtlich Reichweite, Ladezeiten und Kosten überein zu bekommen. Das neue Förderprogramm des Landes setzt hier richtig an und hilft insbesondere den vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen, die jetzt in ihren Fuhrpark investieren müssen, bei der Entscheidung. Auch die IHKs unterstützen mit gezielten Weiterbildungs- und Informationsangeboten bei der Umstellung der Fahrzeugflotten.“
 
Zusätzlich zu den Kaufprämien bietet das Land weitere Anreize für einen Umstieg. So können sich Gewerbetreibende den nach Abzug der Förderungen von Land und Bund verbleibenden Kaufpreis bei guter Bonität zinslos von der NRW.BANK finanzieren lassen. Darüber hinaus gibt es weiterhin Fördergelder für den Aufbau von Lademöglichkeiten (Wallboxes und Ladesäulen), den Kauf von Elektrolastenfahrrädern und die Nutzung von Umsetzungsberatungen.


Neben Unternehmen und Gewerbetreibenden können auch Kommunen und Privatpersonen von Förderungen des Landes Nordrhein-Westfalen für den Einstieg in die Elektromobilität profitieren. 

Informationen dazu finden Sie unter: http://www.elektromobilitaet.nrw.de

Addendum

Quelle: Pressemeldung Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen

Titelbild: Blick auf den Akku der Karosserie eines Elektroautos. Copyright Patrick P. Palej @ fotolia.com

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N. Hagedorn
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