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Neue Vorschriften für Kindersitze - Sinnbild - ©Friends Stock - stock.adobe.com

Reisen mit dem richtigen Kindersitz

Wenn Kindersitze auf dem europäischen Markt zugelassen werden sollen, müssen sie eine bestimmte Norm erfüllen, die sicherstellt, dass der Nachwuchs sicher im Auto transportiert wird. Die Sachverständigen-Organisation Dekra beschreibt die Gefahren, die schon bei 50 km/h bei Autounfällen auf Kinder einwirken, als enorme Belastung. Die alte Norm für Kindersitze gibt es schon seit 1993; diese wird stetig weiterentwickelt. Seit September 2017 ergänzt nun die neueste Regelung ECE R 129 i-Size die seit 2005 geltende Norm für die Neuzulassung von Kindersitzen, womit sich einige Änderungen ergeben. Wer Kinder im Auto mitnimmt, sollte sich auch Gedanken machen über einen geeigneten Kindersitz.

Die neuen Regelungen für Kindersitze wurden in drei Phasen eingeführt: Die Phase 1 begann bereits im Sommer 2013; sie beinhaltet neue Regelungen für integrale ISOFIX-Kindersitze (bisherige Gewichtsklassen 0, 0+ und I). Die Phase 2 beinhaltet Regelungen für nicht-integrale Kindersitze der bisherigen Gewichtsklassen II und III und wurde im Herbst 2017 fertiggestellt. Die Phase 3 trat Ende 2018 in Kraft und behandelt die Regelungen für integrale Kindersitze zur Befestigung mit dem Fahrzeuggurt.

Vorschriften für die i-Size-Norm

i-Size ist die Weiterentwicklung der bisherigen ISOFIX-Norm und besteht momentan noch parallel zur vorigen Regelung ECE R 44. Im Unterschied zur alten Norm besagt die neue i-Size-Verordnung, dass Kinder im Alter von bis zu 15 Monaten gegen die Fahrtrichtung transportiert werden müssen. Laut der alten Verordnung durften die Kindersitze bereits ab 9 Kilogramm Körpergewicht in Fahrtrichtung gedreht werden. Hintergrund der neuen Vorschrift: Das rückwärtsgerichtete Fahren ist für Kinder sicherer als in einem vorwärtsgerichteten Kindersitz. Viele Babys werden meist zu früh in vorwärtsgerichtete Kindersitze gesetzt, obwohl im rückwärtsgerichteten Kindersitz (Reboarder) noch Platz wäre. Da die Nackenmuskulatur eines Babys bis zum Alter von 15 Monaten noch nicht ausreichend entwickelt ist, können durch den Druck auf den Nacken- und Kopfbereich bei einem Frontalzusammenstoß schwere Verletzungen das Resultat sein. Ein Transport in einem rückwärtsgerichteten Sitz hilft, die bei so einem Frontalaufprall entstehenden Kräfte über einen größeren Körperbereich des Kindes zu verteilen und den Kopf und Nacken etwas zu entlasten. Übrigens: Dass das Kind zu groß für die Babyschale ist, erkennt man, wenn die Schultergurte in der höchsten Position deutlich von unten kommen.


Zudem werden die Kindersitze nun nicht mehr in fest definierte Gewichtsklassen eingeteilt – die Hersteller können beim i-Size-Standard selbstständig festlegen, für welchen Größenbereich sein Produkt geeignet ist. Dies soll verhindern, dass Kinder zu früh in den Folgesitz gesetzt werden, denn die Körperlänge eines Kindes eignet sich besser als Kriterium für die Bestimmung des richtigen Kindersitzes. Die i-Size-Kindersitze mit ISOFIX sind allerdings auch auf ein Maximalgewicht von 33 Kilogramm (Gewicht Kindersitz plus Gewicht Kind) beschränkt.
Auch die Sicherheit bei einem Front- oder Seitencrash soll laut i-Size verbessert werden. Laut Verordnung müssen die Produkte nun für die Zulassung einen Seitenaufpralltest bestehen und bieten bei Erfüllung dieses Kriteriums wesentlich mehr Schutz für Kopf und Nacken des Kindes. Um das Risiko eines falschen Einbaus zu minimieren, werden die i-Size-Kindersitze aus Phase I bis 105 cm immer mit ISOFIX eingebaut. Alle genannten Punkte gelten nur für Kindersitze, die nach der neuen Richtlinie zugelassen werden – nicht für Produkte, die schon die vorherige ECE-R-44-Zulassung erhalten haben. Kindersitze mit dem neuen i-Size-Standard können im Fahrzeug auf allen Sitzplätzen montiert werden, welche die entsprechende Kennzeichnung tragen. Darüber hinaus ist die Montage auch in anderen Fahrzeugen möglich. Daher und da noch nicht alle Neufahrzeuge mit diesen Kennzeichnungen versehen sind, stellen die Hersteller eine Typliste für alle Fahrzeuge bereit, in welchen die Montage der Sitze möglich ist. Da i-Size die Weiterentwicklung des ISOFIX-Systems und abwärtskompatibel ist, kann jeder i-Size-Kindersitz am ISOFIX-System des Fahrzeuges genutzt werden.

Vergleich der Normen - Copyright green car magazine
Vergleich der Normen – Copyright green car magazine


Eltern, die bereits einen Kindersitz haben, sind von der neuen Regelung nicht betroffen – ihre Kindersitze können weiterverwendet werden, wenn sie die vorherige Norm ECE R 44 erfüllen. Bereits seit 2008 dürfen keine alten Kindersitze mehr verwendet werden, die nicht die Prüfnorm EVE R 44/04 oder 44/03 tragen.
Beim Kauf eines neuen Kindersitzes können die Verbraucher noch zwischen den Produkten der alten ECE-R-44/04- oder der neuen ECE-R-129-Richtlinie wählen. Es empfiehlt sich aber der Kauf eines Kindersitzes mit dem neuen i-Size-Standard. Hier ist beim Kauf zu beachten, dass nicht alle Fahrzeuge eine Freigabe für den neuen Kindersitz haben – ein Blick in die Typliste der Kindersitzhersteller hilft.
Um einen besseren Schutz zu geben, als vom Gesetzgeber gefordert ist, entwickeln viele Hersteller ihre Produkte zusätzlich hinsichtlich der Anforderungen von Verbraucherschutztests. Eine gute Entscheidungshilfe bei der Wahl des Kindersitzes ist der ADAC-Kindersitztest, welcher über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus prüft. Werden Produkte in diesem Test im Bereich Sicherheit mit gut bewertet, dann bieten sie einen guten Schutz. Noch höhere Anforderungen an die Kindersitze stellt der schwedische Plustest.

Prüfnormen und Vorschriften

Eltern, die bereits einen Kindersitz haben, sind von der neuen Regelung nicht betroffen – ihre Kindersitze können weiterverwendet werden, wenn sie die vorherige Norm ECE R 44 erfüllen. Bereits seit 2008 dürfen keine alten Kindersitze mehr verwendet werden, die nicht die Prüfnorm EVE R 44/04 oder 44/03 tragen.

Beim Kauf eines neuen Kindersitzes können die Verbraucher noch zwischen den Produkten der alten ECE-R-44/04- oder der neuen ECE-R-129-Richtlinie wählen. Es empfiehlt sich aber der Kauf eines Kindersitzes mit dem neuen i-Size-Standard. Hier ist beim Kauf zu beachten, dass nicht alle Fahrzeuge eine Freigabe für den neuen Kindersitz haben – ein Blick in die Typliste der Kindersitzhersteller hilft.

Um einen besseren Schutz zu geben, als vom Gesetzgeber gefordert ist, entwickeln viele Hersteller ihre Produkte zusätzlich hinsichtlich der Anforderungen von Verbraucherschutztests. Eine gute Entscheidungshilfe bei der Wahl des Kindersitzes ist der ADAC-Kindersitztest, welcher über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus prüft. Werden Produkte in diesem Test im Bereich Sicherheit mit gut bewertet, dann bieten sie einen guten Schutz. Noch höhere Anforderungen an die Kindersitze stellt der schwedische Plustest.

ISOFIX

ISOFIX (ISO = International Organization for Standardization, FIX = Fixierung) wurde erstmals im Jahr 1990 definiert und stellt ein besonders sicheres und bedienerfreundliches Befestigungssystem dar, um Kindersitze im Fahrzeug zu installieren. Dabei muss nicht der fahrzeugeigene Sicherheitsgurt verwendet werden. Zwei standardisierte Verbindungsstücke an der Basis des Kindersitzes werden in die passenden Verankerungsösen im Auto gehakt. Zusätzlich dazu wird als Sicherung ein Top Tether oder ein Stützfuß im Fahrzeug angebracht. Der Top Tether bezeichnet im Wesentlichen ein zusätzliches Gurtband, welches mit einem Haken an einem Bügel im hinteren Teil des Fahrzeuges angebracht wird. Der Stützfuß wird zwischen dem Vorder- und Rücksitz auf dem Fahrzeugboden platziert und sichert so den Kindersitz gegen den Wagenboden ab. Durch ihre einfache Bedienung kann das Risiko einer falschen Befestigung minimiert werden; allerdings können ISOFIX-Kindersitze meist nur auf den äußeren Plätzen des Fahrzeuges angebracht werden. Da Kindersitze nach dem neuen i-Size-Standard eine Weiterentwicklung der ISOFIX-Sitze sind, können sie grundsätzlich in Fahrzeugen mit ISOFIX-Verankerungspunkten genutzt werden.
Sitzeinbau und Anschnallen bergen allerdings Fehlerpotenziale, insbesondere für diejenigen, die die Handgriffe nicht regelmäßig vornehmen. Rund die Hälfte aller Kinder unter zwölf Jahren sind im Auto nicht richtig gesichert, so eine zuletzt 2016/2017 durchgeführte Untersuchung der Unfallforschung der Versicherer (UDV). 60 Prozent davon sogar so, dass sie im Falle eines Unfalls schwerste Verletzungen davontragen könnten.
Der unübersichtliche Markt der Rückhaltesysteme, verschiedene EU-Normen und unterschiedliche Sicherungskonzepte der Hersteller machen es nicht leicht, sich zurechtzufinden. Gleichzeitig sind Eltern und Großeltern auch nach dem Kauf bei jeder Fahrt in der Pflicht, den Sprössling nach allen Regeln der Kunst zu sichern: Mittlerweile sehen Unfallforscher das Hauptproblem im Zusammenhang mit der Nutzung von Kindersitzen in deren falscher Nutzung.

Besonders häufig waren Fehler beim Einbau von Sitzen für Babys und Kleinkinder: ein zu lockerer Gurt bei der Befestigung des Kindersitzes, die Nichtbenutzung der Führungshilfen für den Gurt und das Vertauschen von Becken- und Schultergurt. „Bei der Babyschale beispielsweise kann man den Gurt komplett falsch führen und es sieht trotzdem gut aus“, warnt der Leiter der UDV, Siegfried Brockmann. Bei einem Unfall kann sich ein falsch befestigter Sitz aus dem Gurt lösen.

Sonderregelungen für Kindersitze in Italien

Trotz einheitlicher Vorgaben innerhalb der EU für Kindersitze gelten für in Italien zugelassene Autos besondere Vorschriften: Gerade im Hinblick auf die hohen Temperaturen dürfen für Kinder bis vier Jahren nur noch Kindersitze verwendet werden, die mit einem Alarmsystem ausgestattet sind („Salva Bebè“). Der Alarm im und außerhalb des Fahrzeuges warnt durch optische und akustische Signale davor, dass sich noch jemand im Kindersitz befindet. Damit soll verhindert werden, dass Eltern ihr Kind aus Unachtsamkeit im Auto vergessen und Kleinkinder zum Beispiel im Sommer einen Hitzschlag erleiden.
Wer in Italien ohne vorschriftsmäßigen Kindersitz fährt, kann mit einer Geldbuße zwischen 81 und 326 Euro bestraft werden. Zudem können nach dem italienischen Strafpunktsystem 5 Punkte abgezogen und bei einem weiteren Verstoß innerhalb von zwei Jahren kann mit einem Fahrverbot von mindestens 15 Tagen verhängt werden.
Mietwagenregelung in Italien?
Die Alarmvorschrift gilt nur für Fahrzeuge, die in Italien zugelassen sind. Daher müsse deutsche Urlauber, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben und deren Fahrzeug nicht dort zugelassen ist, müssen bei Nichtbeachtung keine Strafe fürchten. Die Vorschriften gelten aber im Italienurlaub, wenn sie einen dort zugelassenen Mietwagen nutzen. Dieser Wagen muss einen Kindersitz mit Alarmsignal an Bord haben. Darauf sollte man am besten schon bei der Anmietung achten.

Addendum

Titelbild: Neue Vorschriften für Kindersitze – Sinnbild – ©Friends Stock – stock.adobe.com

N. Hagedorn
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