Bußgelder sind ärgerlich und können in der Regel ganz einfach vermieden werden. Zu den typischen Fallen gehören unter anderem Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu geringe Abstände, Missachtung der Vorfahrt und falsches Überholen. Was viele ignorieren: Auch bei der Wahl der Parkscheibe ist Vorsicht geboten. Andernfalls droht auch hier ein fieses Bußgeld.
Bußgeld trotz Parkscheibe? Das müssen Autofahrer wissen
Parkscheiben sind in vielen Formen und Farben erhältlich: Neben den typischen blauen Parkscheiben gibt es viele Spaßparkscheiben mit anderen Farben mit verwirrenden Aufschriften wie „Bin in der Kneipe“, grüne mit einem abgebildeten Fußballfeld und der Information „Bin beim Training“ und weitere Versionen.
Was zunächst nach einer Spaß-Alternative aussieht, kann schnell mit Bußgeld bestraft werden. Damit eine Parkscheibe gültig ist, muss sie diese Kriterien erfüllen:
Anlage 3, Nummer 11 der StVO weist genaue Vorgaben für Maße und Aussehen der Parkscheibe aus:
Maße: 110 x 150 Millimeter
Farbe: Blaue Farbe mit weißer Scheibe inklusive Zeitangaben
Zeiteinteilung: Volle und halbe Stunden
Schrift/Ziffern: DIN 1451 (Schriften für den Straßenverkehr)
Weicht die Parkscheibe von der Norm ab und ist nicht blau-weiß oder hat die falsche Größe, droht ein Bußgeld von 20 Euro.

Neben den optischen Kriterien sollten Autofahrer darauf achten, dass die Parkscheibe richtig eingestellt ist. Heißt konkret: Sie muss immer auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft gestellt werden. Parkt man sein Auto zum Beispiel um 13.05 Uhr, wird die Parkscheibe auf 13.30 Uhr gestellt. Andernfalls droht ein zusätzliches Bußgeld . Übrigens: Auch andere Park-Regeln sollten besser beachtet werden.
| Parken an einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer | |
| … bis zu 30 Minuten | 20 € |
| … bis zu 1 Stunde | 25 € |
| … bis zu 2 Stunden | 30 € |
| … bis zu 3 Stunden | 35 € |
| … über 3 Stunden | 40 € |
Elektronische Parkscheibe als Alternative
Die elektronische bzw. digitale Parkscheibe ist nur erlaubt, wenn sie eine amtliche Zulassung, auch Typengenehmigung genannt, aufweist. Diese Parkscheiben stellt sich mithilfe eines Bewegungsmelders automatisch auf die erlaubte Ankunftszeit ein.
Zusätzlich müssen digitale Parkscheiben folgende Anforderungen erfüllen:
- Selbstständige Einstellung auf die nächste halbe Stunde bei Halt des Autos
- Ankunftszeit darf nicht manipulierbar sein
- Verkehrszeichen 314 auf der Vorderseite
- „Ankunftszeit“ über dem Display
- 24-Stunden-Zeitangabe
- Zahlenhöhe von mindestens 2 cm
- Von außerhalb des Fahrzeugs zweifelsfrei lesbar
Fazit
Wer die zugelassenen Parkscheiben und digitalen Parkscheibe gut sichtbar einsetzt, kann sich die Bußgelder sparen. Das Aufrunden auf die nächste halbe Stunde erhöht die effektiv nutzbare Parkzeit.
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